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Giebel über der Toreinfahrt zur Abtei Brauweiler

Gedenkstätte
Brauweiler des LVR

Die Arbeitsanstalt als frühes Konzentrationslager

Auf Druck der Nationalsozialisten wurde am 28. Februar 1933 die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ erlassen. Da es sich um eine Reaktion auf den Brand des Reichstags in Berlin handelte, wird sie auch als „Reichstagsbrandverordnung“ bezeichnet. Sie ermöglichte Verhaftungen ohne richterlichen Beschluss und die Verhängung einer sogenannten Schutzhaft. Es ging jedoch nicht um den Schutz der Häftlinge, sondern darum, die Gesellschaft vor ihrem vermeintlich schädlichen Einfluss zu schützen. Die Reichstagsbrandverordnung führte zu einer Welle willkürlicher Verhaftungen von politischen Gegner*innen des Nationalsozialismus, von der insbesondere Mitglieder der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) betroffen waren. Anfang März 1933 trafen die ersten Transporte sogenannter Schutzhäftlinge in Brauweiler ein. Die meisten von ihnen kamen aus dem Bergischen Land, dem Rheinland und dem Ruhrgebiet. Damit wurde Brauweiler zu einem der ersten Konzentrationslager. In der historischen Forschung werden diese Haftstätten als „frühe Konzentrationslager“ bezeichnet. Mannschaften der Sturmabteilung (SA) und der Schutzstaffel (SS) arbeiteten bei der Beaufsichtigung der Häftlinge mit dem Wachpersonal der Arbeitsanstalt zusammen. Im März 1934 wurde das Konzentrationslager Brauweiler aufgelöst, die Häftlinge entlassen oder in andere Konzentrationslager und Gefängnisse verlegt.

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